Entgelt zur Vermeidung eines bergrechtlichen Grundabtretungsverfahrens grunderwerbsteuerpflichtig
Leitsatz
Bei Ermittlung der grunderwerbsteuerlichen Gegenleistung sind das Wertverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung sowie die für die Bemessung der Gegenleistung maßgebenden Motive und Erwartungen der Parteien grundsätzlich nicht von Belang. Erwirbt der Inhaber eines Bergwerkseigentums an Kiesen und Kiessanden eines Grundstücks nachträglich das Eigentum am Grundstück, unterliegt der Grunderwerbsteuer auch dann der gesamte - auf den Grund und Boden sowie auf den Substanzwert entfallende - Kaufpreis, wenn dieser auch zur Vermeidung eines langwierigen bergrechtlichen Grundabtretungsverfahrens bezahlt wurde.
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Fundstelle(n): BFH/NV 2008 S. 2060 Nr. 12 RAAAC-92640