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BFH Beschluss v. - IV B 26/08

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, EStG § 16, EStG § 34

Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung bei ausgelaufenem Recht (hier: Tarifbegünstigung nach den §§ 16, 34 EStG für die Veräußerung von Teilen von Mitunternehmeranteilen)

Fundstelle(n):
BFH/NV 2008 S. 2003 Nr. 12
KAAAC-92651

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