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BFH Beschluss v. - VIII B 183/07

Gesetze: AO § 126, AO § 201, FGO § 96 Abs. 2, FGO § 115 Abs. 2

Heilung des Verfahrensmangels: unterlassene Schlussbesprechung nach einer Außenprüfung; keine Ablehnung entscheidungserheblicher ordnungsgemäßer Beweisanträge; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

Fundstelle(n):
IAAAC-92656

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