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FG Köln Urteil v. - 12 K 4095/03

Gesetze: EStG § 15

Einkommensteuer:

Einkünftefeststellung bei personenindentischer gewerblich tätiger KG und vermögensverwaltender GbR

Leitsatz

1) Im Falle einer gewerblich tätigen KG einerseits und einer zum Zweck der Vermögensverwaltung gegründeten GbR andererseits hat das Steuerrecht die gesellschaftsrechtlich vorgegebene Rechtsform auch bei Gesellschafteridentität zu akzeptieren.

2) Für die Qualifizierung der Einkünfte eine GbR als Gesamthandsgemeinschaft sind mögliche gewerbliche Betätigungen ihrer Gesellschafter nicht von Belang.

3) Über die Frage, ob ein Gesellschafter mit der Veräußerung seines Gesellschaftsanteils an einer vermögensverwaltend tätigen GbR im Rahmen eines gewerblichen Grundstückshandels tätig geworden ist, entscheidet verbindlich das Wohnsitzfinanzamt.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
SAAAC-92991

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