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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 9 K 577/03

Gesetze: AO § 42, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 20 Abs. 2 Nr. 2a

Gestaltungsmissbrauch bei einer inkongruenten Gewinnausschüttung verbunden mit einer disquotalen Einlage

Leitsatz

Eine inkongruente Gewinnausschüttung verbunden mit einer disquotalen Einlage ist grundsätzlich steuerlich anzuerkennen, wenn sie zivilrechtlich rechtmäßig erfolgt ist.

Fundstelle(n):
UAAAC-93021

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