Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BGH Urteil v. - XI ZR 283/07

Gesetze: BGB § 184 Abs. 1; AGB-Banken Nr. 7 Abs. 3; InsO § 142

Leitsatz

a) Zum Widerspruchsrecht eines (vorläufigen) Insolvenzverwalters gegen eine im Einzugsermächtigungsverfahren vorgenommen Lastschriftabbuchung auf dem Schuldnerkonto.

b) Die Regelung in Nr. 7 Abs. 3 AGBG-Banken, nach der es als Genehmigung gilt, wenn ein Bankkunde Einwendungen gegen eine Belastungsbuchung, für die er dem Gläubiger eine Einzugsermächtigung erteilt hat, nicht spätestens vor Ablauf von sechs Wochen nach Zugang des Rechnungsabschlusses erhebt, ist wirksam.

c) Ein vorläufiger Insolvenzverwalter mit Zustimmungsvorbehalt muss einer im Einzugsermächtigungsverfahren erfolgten Belastungsbuchung auf dem Schuldnerkonto innerhalb der Frist der Nr. 7 Abs. 3 AGB-Banken widersprechen, um ein Eintreten der Genehmigungsfiktion zu verhindern (Abweichung von , WM 2007, 2246, 2249 Tz. 24, zur Veröffentlichung in BGHZ 174, 84 vorgesehen, und vom IX ZR 42/07, WM 2008, 1327, 1328 Tz. 9).

d) Auch im Falle der Genehmigungsfiktion nach Nr. 7 Abs. 3 AGB-Banken ist für die Frage der Bardeckung im Rahmen des § 142 InsO der Zeitpunkt des Lastschrifteinzugs maßgebend (Anschluss an , WM 2008, 1327, 1329 Tz. 15 f.).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2008 S. 1349 Nr. 26
BB 2008 S. 2312 Nr. 43
DB 2008 S. 2354 Nr. 43
NJW 2008 S. 3348 Nr. 46
SJ 2009 S. 42 Nr. 4
WM 2008 S. 1963 Nr. 42
ZIP 2008 S. 1977 Nr. 42
UAAAC-93167

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank