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Tatsächliche Verständigung über den der Steuerfestsetzung zugrunde liegenden Sachverhalt
Mit , wurden bundeseinheitliche Grundsätze für die tatsächliche Verständigung über den der Steuerfestsetzung zugrunde liegenden Sachverhalt bei erschwerter Sachverhaltsermittlung festgelegt.
Das Schreiben ist auf der Homepage des BMF (www.bundesfinanzministerium.de) zu recherchieren. Weiterhin soll das Schreiben auch in das AO-Handbuch aufgenommen werden.
Die bisherige Az. w. o., ist durch das BMF-Schreiben überholt.
Ergänzend zu dem Schreiben merkt die OFD Folgendes an:
Als entscheidende Neuerung ist hervorzuheben, dass es für die Beantwortung der Frage, welcher zuständige Amtsträger zu beteiligen ist, nicht mehr auf die Funktion (Sachgebietsleiter/in, Vorsteher/in), sondern auf die (abschließende) Zeichnungsbefugnis im konkreten Steuerfall ankommt. Damit kann auch eine Beschäftigte oder ein Beschäftigter, der/dem dauerhaft ein mit „A 12” bewerteter Dienstposten übertragen wurde, das Finanzamt wirksam vertreten, sofern das Zeichnungsrecht (bzw. das SGL-Handbuch für die nds. Steuerverwaltung) dies zulässt.
Daneben kann nunmehr auch eine unterbliebene Mitwirkung/Beteiligung des zuständigen Amtstr...