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BFH Beschluss v. - II B 2/08

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 3, FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

Einwendungen gegen die materielle Richtigkeit der Vorentscheidung grundsätzlich kein Revisionszulassungsgrund; Verfahrensmängel i.S.d. § 115 Abs. 2 Nr. 3 FGO sind nur Verstöße gegen Vorschriften des Gerichtsverfahrensrechts

Fundstelle(n):
YAAAC-93948

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