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BFH Beschluss v. - IV B 1/08

Gesetze: EStG § 15 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 15 Abs. 3

Grundsatz der transparenten Besteuerung für eine Vorgründungsgesellschaft; keine Verpflichtung des Finanzamts, einen Rechtsanwalt, der an einer Obergesellschaft beteiligt ist, zeitnah über die Betriebsprüfungsergebnisse bei der Untergesellschaft zu unterrichten

Leitsatz

Eine Vorgründungsgesellschaft ist i. d. R. eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die mit der später entstehenden Kapitalgesellschaft nicht identisch ist und als "andere Gesellschaft" i. S. des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EStG einzuordnen ist. Für sie gilt - anders als bei der später entstehenden GmbH - der Grundsatz der transparenten Besteuerung, so dass ihre Einkünfte unabhängig von einer Ausschüttung den beteiligten Gesellschaftern zuzurechnen sind und zwar in der Einkunftsart, zu der die von der Gesellschaft erzielten Einkünfte gehören.

Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 44/2008 S. 4079
TAAAC-93954

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