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BFH Urteil v. - VI R 63/04

Gesetze: EStG § 3 Nr. 12, EStG § 22 Nr. 4, EStG § 9, GG Art. 3, GG Art. 93 Abs. 1 Nr. 2, GG Art. 100 Abs. 1 Satz 1

Keine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht wegen angeblich gleichheitswidriger Begünstigung der Abgeordneten des Landtages von Baden-Württemberg aufgrund der steuerfreien Kostenpauschale

Leitsatz

Rügt ein Steuerpflichtiger, der nicht zu den Abgeordneten des Landtags von Baden-Württemberg gehört, im finanzgerichtlichen Verfahren eine gleichheitswidrige Begünstigung der Abgeordneten aufgrund der diesen gewährten steuerfreien Kostenpauschale, kommt eine Vorlage an das BVerfG zur Überprüfung ihrer Verfassungsmäßigkeit mangels Entscheidungserheblichkeit nicht in Betracht. Ein als Steuerberater und Rechtsanwalt nichtselbständig Tätiger hat keinen Anspruch auf Steuer-freistellung eines Betrags in Höhe von 31,86 % seines Bruttogehalts entsprechend dieser steuerfreien Kostenpauschale.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2008 S. 2018 Nr. 12
HFR 2009 S. 20 Nr. 1
XAAAC-93957

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