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BFH Urteil v. - VI R 81/04

Gesetze: EStG § 3 Nr. 12, EStG § 22 Nr. 4, EStG § 9, GG Art. 3, GG Art. 93 Abs. 1 Nr. 2, GG Art. 100 Abs. 1 Satz 1

Keine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht wegen angeblich gleichheitswidriger Begünstigung der Abgeordneten aufgrund der steuerfreien Kostenpauschale

Leitsatz

Rügt ein Steuerpflichtiger, der nicht zu den Abgeordneten des Deutschen Bundestags gehört, im finanzgerichtlichen Verfahren eine gleichheitswidrige Begünstigung der Abgeordneten aufgrund der diesen gewährten steuerfreien Kostenpauschale, kommt eine Vorlage an das BVerfG zur Überprüfung ihrer Verfassungsmäßigkeit mangels Entscheidungserheblichkeit nicht in Betracht. Ein Geschäftsführer hat keinen Anspruch auf einen pauschalen Werbungskostenabzug bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit in Höhe dieser steuerfreien Kostenpauschale.

Fundstelle(n):
BB 2008 S. 2265 Nr. 42
HFR 2009 S. 64 Nr. 1
HAAAC-93958

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