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BFH Beschluss v. - VIII B 70/08

Gesetze: FGO § 62 Abs. 2, StBerG § 3 Nr. 4, StBerG § 3a

Zurückweisung eines in den Niederlanden und Belgien als Belastingadviseur/Belastingconsulent niedergelassenen Bevollmächtigten wegen nicht nur vorübergehender Hilfeleistung in Steuersachen im Inland; keine Umgehung des Widerrufs der inländischen Bestellung durch grenzüberschreitende Dienstleistung

Leitsatz

Aus § 3a Abs. 1 Satz 3 StBerG i. d. F. des Achten Gesetzes zur Änderung des StBerG (BGBl 2008 I S. 666) ergibt sich, dass die Untersagung einer im Inland ausgeübten steuerberatenden Tätigkeit durch einen in den Niederlanden und Belgien niedergelassenen Berater in Steuersachen (Belastingadviseur/Belastingconsulent), dessen Bestellung zum Steuerberater aus dem Grund des § 46 Abs. 2 Nr. 4 StBerG (Vermögensverfall) widerrufen worden ist, nicht durch eine grenzüberschreitende steuerberatende Dienstleistung umgangen werden darf. Dieser ist deshalb gem. § 62 Abs. 2 FGO als Bevollmächtigter zurückzuweisen, wenn er auf dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nicht nur vorübergehend und gelegentlich, sondern kontinuierlich Hilfe in Steuersachen leistet.

Fundstelle(n):
DStR 2008 S. 2440 Nr. 50
NWB-Eilnachricht Nr. 12/2009 S. 830
RAAAC-93972

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