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BAG Beschluss v. - 6 AZN 84/08

Gesetze: ArbGG § 72 Abs. 2 Nr. 3 1. Alt.; ArbGG § 78a Abs. 1 Satz 2; ZPO § 547 Nr. 1

Leitsatz

1. Im Rahmen der Nichtzulassungsbeschwerde kann die Entscheidung des Berufungsgerichts über ein Ablehnungsgesuch nicht inzident überprüft werden.

2. Verletzungen des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei der Prüfung eines Ablehnungsgesuchs können mit der Anhörungsrüge nach § 78a ArbGG geltend gemacht werden.

Fundstelle(n):
NJW 2009 S. 1693 Nr. 23
JAAAC-94643

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