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BGH Beschluss v. - IX ZA 23/08

Gesetze: InsO § 36 Abs. 4; InsO § 58

Leitsatz

Das Insolvenzgericht ist nicht zuständig für Entscheidungen darüber, ob der Treuhänder Lastschriften widerrufen darf.

Fundstelle(n):
WM 2008 S. 2175 Nr. 46
ZIP 2008 S. 2135 Nr. 45
RAAAC-94704

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