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BGH Urteil v. - IX ZR 133/07

Gesetze: RVG VV Vorb. 3 Absatz 4; RVG VV Nr. 2300; RVG VV Nr. 3101

Leitsatz

Die vorgerichtlich entstandene Geschäftsgebühr ist auch auf die verminderte Verfahrensgebühr anteilig anzurechnen.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu


Fundstelle(n):
NJW 2008 S. 3641 Nr. 50
WAAAC-94711

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