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BFH Beschluss v. - XI B 188/07

Gesetze: FGO § 58 Abs. 2, FGO § 96 Abs. 2, FGO § 115 Abs. 2, FGO § 128

Prozessfähigkeit einer GmbH; ordnungsgemäße Vertretung einer GmbH; Verletzung des rechtlichen Gehörs; keine Beschwerde gegen Kostenentscheidung

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2008 S. 2043 Nr. 12
KAAAC-94754

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