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BFH Beschluss v. - I K 16/08

Gesetze: FGO § 134, ZPO § 579 Abs. 1 Nr. 4

Vertretungsmangel auf der Prozessgegenseite kein Nichtigkeitsgrund für einen Nichtigkeitsantrag gegen einen Gerichtsbeschluss

Fundstelle(n):
DAAAC-94765

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