Keine Wiedereinsetzung bei Beauftragung eines privaten Zustellunternehmens mit der überregionalen Briefzustellung
Leitsatz
Beauftragt das Finanzamt ein Zustellunternehmen mit regionalem Zustellgebiet auch mit der Weiterleitung überregionaler fristwahrender Briefsendungen an die Deutsche Post AG, kann es sich grundsätzlich nicht schlicht darauf verlassen, dass die "normalen" und von der Deutschen Post AG erwarteten und gemeinhin auch zuverlässig erfüllten Brieflaufzeiten eingehalten werden würden, wenn das beauftragte Zustellunternehmen kein Universalanbieter für Postdienstleistungen ist, für die die Post-Universaldienstleistungsverordnung und die darin eingeforderten Qualitätsmerkmale für die Briefbeförderung Anwendung findet. Tut es dies gleichwohl, liegt bei Fristversäumnis regelmäßig ein dem Finanzamt zuzurechnendes Verschulden i. S. des § 56 Abs. 1 FGO vor.
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Fundstelle(n): BFH/NV 2008 S. 2042 Nr. 12 XAAAC-94767