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BFH Beschluss v. - VII B 233/07

Gesetze: AO § 258, FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, FGO § 116 Abs. 3 Satz 3

Unbilligkeit der Vollstreckung, wenn den Steueransprüchen aufrechenbare Gegenansprüche gegenüberstehen; Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung

Fundstelle(n):
BFH/NV 2008 S. 1991 Nr. 12
SAAAC-94773

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