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BGH Urteil v. - I ZR 132/05

Gesetze: HGB § 425 Abs. 2; BGB § 254 Abs. 1; BGB § 254 Abs. 2 F

Leitsatz

Soweit die Haftung eines Paketbeförderungsdienstes in Rede steht, ist bei der Haftungsabwägung nach § 254 BGB und § 425 Abs. 2 HGB zu beachten, dass sich Verbotsklauseln in ihren Voraussetzungen und in ihren Folgen deutlich von Haftungsbegrenzungsklauseln unterscheiden.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DB 2009 S. 451 Nr. 9
NJW-RR 2009 S. 173 Nr. 3
PAAAC-95195

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