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BGH Beschluss v. - V ZB 32/08

Gesetze: ZPO § 233 Abs. 1

Leitsatz

Die Versäumung der Berufungsbegründungsfrist ist unverschuldet, wenn sie auf einer für den Rechtsanwalt unvorhergesehenen Erkrankung beruht und diesem infolge seiner Erkrankung nicht möglich ist, einen Antrag auf Verlängerung der Frist zu stellen oder seinen Vertreter hierum zu bitten.

Fundstelle(n):
DB 2009 S. 901 Nr. 17
NJW 2008 S. 3571 Nr. 49
StuB-Bilanzreport Nr. 2/2009 S. 83
HAAAC-95218

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