Reinigung von Kundentoiletten gegen Überlassung von freiwillig gezahlten Nutzungsentgelten als tauschähnlicher Umsatz steuerpflichtig; Ermittlungspflicht des BFH im Beschwerdeverfahren
Leitsatz
Übernimmt ein Unternehmer die Reinigung der Kundentoiletten eines Kaufhauses gegen die Einräumung der Möglichkeit, in den Toilettenräumen die freiwillig gezahlten Nutzungsentgelte oder "Trinkgelder" zu vereinnahmen, liegt bei summarischer Prüfung gem. § 69 FGO ein tauschähnlicher Umsatz i. S. des § 3 Abs. 12 Satz 2 UStG vor. Als Entgelt für die Reinigungsleistung ist der Wert der dem Unternehmer eingeräumten Möglichkeit zur Verein-nahmung der Toilettengroschen anzusetzen. Dieser Wert entspricht den tatsächlichen Zahlungen der Toilettennutzer.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2008 S. 2066 Nr. 12 DStRE 2008 S. 1517 Nr. 24 UR 2008 S. 922 Nr. 24 LAAAC-95273