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BFH Beschluss v. - IV B 76/07

Gesetze: FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1, FGO § 116 Abs. 3 Satz 3, EStG § 15, EStG § 6b

Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung einer Rechtssache (hier: Qualifizierung von aktiv baureif gemachter Grundstücke des Umlaufvermögens)

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BFH/NV 2008 S. 2017 Nr. 12
KAAAC-95282

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