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BFH Beschluss v. - VI B 68/08

Gesetze: FGO § 38, FGO § 39, GVG § 17a

Bestimmung des örtlich zuständigen Finanzgerichts; zur Bindung an arbeitsgerichtliche Verweisungsbeschlüsse nach § 17a Abs. 2 Satz 3 GVG

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Fundstelle(n):
BFH/NV 2008 S. 2036 Nr. 12
UAAAC-95283

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