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BAG Urteil v. - 1 AZR 354/07

Gesetze: BetrVG § 77 Abs. 6; BetrVG § 87 Abs. 1 Nr. 10

Leitsatz

1. Ein nicht tarifgebundener Arbeitgeber leistet in mitbestimmungsrechtlicher Hinsicht die gesamte Vergütung "freiwillig". Will er einzelne Vergütungsbestandteile beseitigen und verändert sich dadurch die Vergütungsstruktur, hat er den Betriebsrat gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG zu beteiligen.

2. Ändern sich durch die Kündigung einer Betriebsvereinbarung über einen Vergütungsbestandteil die Entlohnungsgrundsätze im Betrieb, wirkt die Betriebsvereinbarung gemäß § 77 Abs. 6 BetrVG nach.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2009 S. 501 Nr. 10
DB 2008 S. 2709 Nr. 49
DStR 2009 S. 331 Nr. 7
ZIP 2009 S. 88 Nr. 2
WAAAC-95586

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