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FG München Beschluss v. - 6 V 4320/07

Gesetze: FGO § 69

Unzulässiger AdV-Antrag wg. fehlender Begründung

Leitsatz

Lässt ein Antragsteller eine gesetzte Frist zur Begründung des Antrags ungenutzt und ohne Rückmeldung oder Fristverlängerungsantrag verstreichen, dokumentiert er damit gerade, dass es auch aus seiner Sicht an einer – zuvor offenbar angenommen – Eilbedürftigkeit fehlt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
EAAAC-95702

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