Zufluss von "(Schein-) Renditen" bei Schneeballsystem
Leitsatz
1. Stellt ein Kapitalanleger einem
Unternehmer unter Gewährung einer Erfolgsbeteiligung von 30 %
Geldbeträge zur Verfügung, die der Unternehmer an Brokerfirmen
für Börsentermingeschäfte oder an Fonds weiterleiten soll, so
kann eine solche Vereinbarung eine typische stille Gesellschaft i.S. von
§ 20 Abs. 1 Nr. 4
EStG begründen.
2. Für die Annahme einer stillen
Gesellschaft kommt es darauf an, was die Vertragsparteien wirtschaftlich
gewollt haben und ob der —unter Heranziehung aller Umstände zu
ermittelnde— Vertragswille auf die Merkmale einer stillen Gesellschaft
gerichtet ist.
3. Auch Renditen aus Gutschriften aus
sog. „Schneeballsystemen” können zu Einnahmen aus
Kapitalvermögen i.S. von
§ 20 Abs. 1 Nr. 4
EStG führen, wenn der Unternehmer bei entsprechendem
Verlangen des Anlegers zur Auszahlung der gutgeschriebenen
„Renditen” fähig gewesen wäre (Bestätigung der
Rechtsprechung).
4. Es kommt nicht darauf an, ob der
Initiator eines Schneeballsystems bei einem etwaigen Auszahlungsbegehren eines
Anlegers im Stande gewesen wäre, seine sämtlichen Verbindlichkeiten
auf einmal auszuzahlen. Ein Missverhältnis zwischen den tatsächlich
zur Verfügung stehenden finanziellen Mitteln und den tatsächlich
bestehenden Forderungen ändert daran nichts (Bestätigung der
Rechtsprechung).
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
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Fundstelle(n): BStBl 2009 II Seite 190 BFH/NV 2008 S. 2117 Nr. 12 BFH/PR 2009 S. 18 Nr. 1 BStBl II 2009 S. 190 Nr. 6 DB 2008 S. 2737 Nr. 50 DStR 2008 S. 2305 Nr. 48 DStRE 2008 S. 1535 Nr. 24 EStB 2009 S. 4 Nr. 1 FR 2009 S. 487 Nr. 10 GStB 2009 S. 13 Nr. 4 HFR 2009 S. 247 Nr. 3 KÖSDI 2008 S. 16279 Nr. 12 StB 2009 S. 4 Nr. 1 StBW 2008 S. 3 Nr. 24 StuB-Bilanzreport Nr. 22/2008 S. 891 WPg 2009 S. 5 Nr. 1 WPg 2009 S. 66 Nr. 1 KAAAC-95846