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Finanzgericht Hamburg  v. - 8 K 9/08 EFG 2009 S. 140 Nr. 2

Gesetze: FGO § 90a Abs. 1

Wegfall des Rechtsschutzbedürfnisses

Leitsatz

Gibt der Kläger sein Desinteresse an einer gerichtlichen Entscheidung klar zu erkennen, entfällt das Rechtsschutzbedürfnis für die Klage

Fundstelle(n):
DStRE 2009 S. 883 Nr. 14
EFG 2009 S. 140 Nr. 2
TAAAC-96144

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