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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - 5 K 199/07

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 S. 3 Nr. 5

Doppelte Haushaltsführung eines Alleinstehenden

Leitsatz

Keine doppelte Haushaltsführung eines 39-jährigen Alleinstehenden, der am Heimatort über 2 Zimmer im Elternhaus verfügt. Dass er Miteigentümer der elterlichen Immobilie ist, ist insoweit unerheblich.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
OAAAC-96150

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