Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Bayerisches Landesamt für Steuern - S 2133 a.2.1-1/3 St 32/St 33

Gewinnermittlung bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr, sog. Tonnagesteuer;
§ 5a EStG

BStBl 2002 I, S. 614

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind die Rz. 21, 28, 34, 35, 37 und 38 des (BStBl I 2002, S. 614) wie folgt zu ändern:

Rz. 21 wird – wie folgt – gefasst:

Ein Wirtschaftsgut, das unmittelbar dem Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr dient, kann nicht nur das Handelsschiff, sondern auch ein anderes Wirtschaftsgut des Betriebsvermögens sein, z. B. die Betriebs- und Geschäftsausstattung. Bei Mischbetrieben (s. Rz. 3) kann ein Wirtschaftsgut ggf. nur anteilig unmittelbar dem Betrieb von Handelsschiffen im internationalen Verkehr dienen. Der auf diesen Teil entfallende Unterschiedsbetrag ist ggf. zu schätzen. In passiven Wirtschaftsgütern ruhende stille Reserven (z. B. Fremdwährungsverbindlichkeiten) sind einzubeziehen. Zur Ermittlung des Unterschiedsbetrages des Handelsschiffes wird nicht beanstandet, wenn der Steuerpflichtige den Teilwert in der Weise ermittelt, dass von den ursprünglichen Anschaffungs-/Herstellungskosten Absetzungen für Abnutzung nach § 7 Abs. 1 Satz 1 EStG abgezogen werden; es sei denn, das Handelsschiff wird zeitnah zur Feststellung des Unterschiedsbetrags ver...

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank