Mitunternehmerstellung des Bedachten bei Erwerb eines Kommanditanteils unter Vorbehalt eines Quotennießbrauchs
Leitsatz
Ob es an der Übertragung eines Mitunternehmeranteils i. S. des § 13a Abs. 4 Nr. 1 ErbStG bzw. eines Teils eines solchen Anteils fehlt, wenn mittels eines vorbehaltenen Nießbrauchs die Mitunternehmerinitiative oder das Mitunternehmerrisiko bezüglich des Gegenstandes der Zuwendung vollständig beim Übertragenden verbleibt, ist ernstlich zweifelhaft i. S. des § 69 FGO. Zweifelhaft ist auch, ob sich die Mitunternehmerstellung des Bedachten auf den ganzen übertragenen Anteil erstreckt, wenn die für die Mitunternehmerstellung erforderlichen Voraussetzungen wegen eines vorbehaltenen Quotennießbrauchs zugunsten des Schenkers nur hinsichtlich eines Teils dieses Anteils erfüllt sind.
Fundstelle(n): BFH/NV 2009 S. 32 Nr. 1 NWB-Eilnachricht Nr. 1/2009 S. 16 AAAAC-96334