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BFH Beschluss v. - V E 2/08

Gesetze: GKG § 66 Abs. 1, ZPO § 329

Beschluss der außerhalb der mündlichen Verhandlung ergeht, ist nicht unwirksam, wenn die übersandte Ausfertigung nicht die Originalunterschriften der Richter enthält

Fundstelle(n):
BFH/NV 2009 S. 40 Nr. 1
TAAAC-96345

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