Kein Werbungskostenabzug bei Verlusten eines Wirtschaftsprüfers aus der Veräußerung von Aktien und Fondsanteilen
Leitsatz
Private Vermögensverluste können unter Beachtung des objektiven Nettoprinzips als Erwerbsaufwand nur berücksichtigt werden, wenn besondere Umstände den Schluss rechtfertigen, dass die Gründe für die unfreiwilligen (völligen oder teilweisen) Verluste in der Berufs- bzw. Erwerbssphäre liegen. Verluste eines bei einer Wirtschaftsprü-fungsgesellschaft beschäftigten Wirtschaftsprüfers und Steuerberaters aus der Veräußerung von Aktien und Fondsanteilen können auch dann nicht als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit berücksichtigt werden, wenn die Verluste deshalb realisiert wurden, weil sein Arbeitgeber den Verkauf der Wertpapiere nach Übernahme der Mandate der zu prüfenden Gesellschaften verlangte, um gesetzliche Unabhängigkeitsregeln zu wahren.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2009 S. 13 Nr. 1 NWB-Eilnachricht Nr. 3/2009 S. 106 XAAAC-96348