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Finanzgericht Nürnberg Urteil v. - VI 210/2006

Gesetze: EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 3, EStG § 63 Abs. 1 S. 1

Keine Unfähigkeit zum Selbstunterhalt bei möglicher Erwerbstätigkeit eines Kindes

Leitsatz

Ein über 27 Jahre altes studierendes Kind ist wegen seelischer Behinderung nicht außer Stande, sich selbst zu unterhalten, wenn ein Gutachten eine mindestens 15 stündige Beschäftigung für möglich hält.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DAAAC-96680

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