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BAG Beschluss v. - 7 ABR 13/07

Gesetze: BetrVG § 78a Abs. 4; ArbGG § 66 Abs. 1 Satz 5; ArbGG § 87 Abs. 2 Satz 1

Leitsatz

Die Übernahme eines durch § 78a BetrVG geschützten Auszubildenden ist dem Arbeitgeber nicht allein deshalb unzumutbar, weil er sich entschlossen hat, einen Teil der in seinem Betrieb anfallenden Arbeitsaufgaben künftig Leiharbeitnehmern zu übertragen.

Fundstelle(n):
BB 2008 S. 2737 Nr. 50
DB 2008 S. 2837 Nr. 51
AAAAC-97089

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