Unbegrenzte Abzugsfähigkeit des Schulgeldes für eine deutsche Privatschule verfassungsrechtlich notwendig
Leitsatz
Es besteht keine verfassungsrechtliche Pflicht des Gesetzgebers, den Besuch von Privatschulen jeder Art in gleicher Weise zu fördern. Dem Gesetzgeber steht insoweit ein weiter Entscheidungsspielraum zu, da es im freien Ermessen der Eltern liegt, ob sie ihre Kinder an einer öffentlichen Schule, einer begünstigten oder einer sonstigen Privatschule unterrichten lassen. Es besteht auch keine verfassungsrechtliche Not-wendigkeit für eine unbegrenzte Abzugsfähigkeit des gezahlten Schul-gelds.
Fundstelle(n): BFH/NV 2009 S. 23 Nr. 1 DAAAC-97211