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BFH Beschluss v. - IV B 67/07

Gesetze: AO § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a, AO § 163, FGO § 76, FGO § 96, FGO § 115 Abs. 2

Antrag auf Änderung eines Steuerbescheids nach § 172 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Buchstabe a AO bis zum Ablauf der Einspruchfrist; Inhalt und Umfang der richterlichen Hinweispflicht; Geltendmachung des Übergehens eines Sachantrages nur mit einem Antrag auf Ergänzung des Urteils

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Fundstelle(n):
AAAAC-97225

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