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BFH Urteil v. - VI R 7/07

Gesetze: EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2

Keine Abzugsbeschränkung gemäß § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 EStG bei Bewirtungsaufwendungen eines leitenden Angestellten mit variablen Bezügen

Leitsatz

Die Abzugsbeschränkung des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 2 i. V. mit § 9 Abs. 5 EStG greift nicht ein, wenn ein Organisationsleiter im Außendienst bei einer Versicherung ausschließlich ihm unterstellte Mitarbeiter bewirtet hat und seine Bezüge zu 40 % aus erfolgsabhängigen Provisionsanteilen für die von den Mitarbeitern vermittelten Versicherungsverträge bestanden haben.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2009 S. 11 Nr. 1
UAAAC-97227

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