Fehlende Besicherung als Kriterium des Fremdvergleichs bei Darlehensvertrag zwischen nahen Angehörigen
Leitsatz
Bei einem Darlehen zwischen nahen Angehörigen ist die Fremd-üblichkeit auch dann anhand der Vereinbarung über die Laufzeit und Rückzahlbarkeit des Darlehens, der regelmäßigen Entrichtung der Zinsen sowie der Darlehensbesicherung zu überprüfen, wenn es nach seinem Anlass wie von einem Fremden gewährt worden ist. Einer fehlenden Besicherung kommt jedoch für sich allein keine entscheidungserhebliche Bedeutung im Rahmen der Gesamtwürdigung zu.
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Fundstelle(n): BFH/NV 2009 S. 12 Nr. 1 HFR 2009 S. 353 Nr. 4 NWB-Eilnachricht Nr. 4/2009 S. 186 DAAAC-97237