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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 3 K 1209/04

Gesetze: EStG § 10 Abs. 3 Nr. 2, EStG § 10c Abs. 3 Nr. 2

Vorwegabzug bei Gesellschafter-Geschäftsführern einer Komplementär-GmbH

Leitsatz

  1. Eine Kürzung des Vorwegabzugs kommt bei solchen Steuerpflichtigen in Betracht, die nicht der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen und denen ohne eigene Beitragsleistung eine betriebliche Pensionsanwartschaft zugesagt wird.

  2. Bei einem nicht rentenversicherungspflichtigen Gesellschaftergeschäftsführer, der von der GmbH eine Pensionszusage erhält, ist der Vorwegabzug nach § 10 Abs. 3 Nr. 2 EStG zu kürzen.

Fundstelle(n):
DStRE 2009 S. 1100 Nr. 18
PAAAC-97499

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