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BGH Beschluss v. - IX ZB 35/05

Gesetze: InsVV § 11 Abs. 1 Satz 3; InsVV § 11 Abs. 1 Satz 4; InsVV § 11 Abs. 1 Satz 5; InsVV § 19 Abs. 2

Leitsatz

Änderungen von § 11 Abs. 1 InsVV durch die Verordnung vom (BGBl. I S. 3389) sind nicht rückwirkend auf alle bei ihrem Inkrafttreten noch nicht rechtskräftig abgeschlossenen Festsetzungsverfahren für die Vergütung des vorläufigen Insolvenzverwalters anzuwenden.

Fundstelle(n):
NJW-RR 2009 S. 189 Nr. 3
WM 2009 S. 33 Nr. 1
ZIP 2008 S. 2323 Nr. 49
DAAAC-97691

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