Reguläre Besteuerung der Umsätze eines Reisebüros aus dem Verkauf von Veranstaltungskarten ernstlich zweifelhaft
Leitsatz
Es ist ernstlich zweifelhaft i. S. des § 69 FGO, ob ausschließlich die Erlöse eines Reisebüros aus dem Verkauf von Veranstaltungskarten im Rahmen eines Leistungsbündels oder auch die Erlöse aus dem Einzelverkauf von Karten der sog. Margenbesteuerung i. S. von § 25 UStG unterliegen können. Aus der Rechtsprechung des EuGH zu Art. 26 der 6. EG-RL folgt, dass auch eine einzige gegenüber einem Reisenden erbrachte Leistung der Margenbesteuerung unterliegen kann.
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Fundstelle(n): BFH/NV 2009 S. 232 Nr. 2 VAAAC-97779