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BFH Urteil v. - V R 10/06

Gesetze: UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, UStG § 2 Abs. 1, Richtlinie 77/388/EWG Art. 4 Abs. 2

Vorsteuerabzug eines Motorradrennfahrers; nebenberufliche Betätigung schließt eine nachhaltige Betätigung mit Einnahmeerzielungsabsicht nicht aus

Leitsatz

Einem Motorradrennfahrer, der bei seiner Teilnahme an Motorradrennen sowie bei der Ausstellung seines Rennfahrzeugs nachhaltig Werbeleistungen gegen Entgelt in beträchtlicher Höhe erbringt, steht der Vorsteuerabzug aus der Anschaffung und Unterhaltung des Motorrads sowie aus den Kosten der Rennteilnahme zu, wenn das Motorrad nicht für den allgemeinen Straßenverkehr zugelassen ist.

Fundstelle(n):
BFH/NV 2009 S. 230 Nr. 2
HFR 2009 S. 399 Nr. 4
DAAAC-97798

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