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BFH Urteil v. - X R 15/06

Gesetze: EStG § 34 Abs. 1

Steuerberechnung für gemäß § 34 Abs. 1 EStG ermäßigt zu besteuernde außerordentliche Einkünfte

Leitsatz

Im Rahmen der nach § 34 Abs. 1 Satz 2 EStG in der für das Jahr 2000 geltenden Fassung vorzunehmenden Berechnung der Einkommensteuer für außerordentliche Einkünfte sind diese in Höhe von einem Fünftel der tatsächlich erzielten Einkünfte anzusetzen. Dieses Fünftel ist nicht um den Betrag beschränkt abziehbarer Sonderausgaben zu kürzen, der sich bei der Berechnung der Einkommensteuer für das verbleibende zu versteuernde Einkommen nicht ausgewirkt hat.

Fundstelle(n):
EStB 2009 S. 17 Nr. 1
GAAAC-97826

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