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Hessisches Finanzgericht Urteil v. - 8 K 1797/03

Gesetze: GewStG § 8 Nr. 1

Berücksichtigung von Umlaufkrediten an ehemals volkseigene Betriebe als Dauerschulden

Leitsatz

In die Berechnung der Jahresfrist im Rahmen des § 8 Nr. 1, 2. Tatbestandsgruppe GewStG ist die tatsächliche Dauer der Verstärkung des Betriebskapitals des Rechtsvorgängers der Klägerin, eines seinerzeit nicht gewerbesteuerpflichtigen volkseigenen Betriebs vor dem nicht einzubeziehen.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
DStRE 2009 S. 1118 Nr. 18
VAAAD-00049

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