Gewerbesteuerpflicht bei Anteilsveräußerung innerhalb
der Fünfjahresfrist nach formwechselnder
Umwandlung
Leitsatz
1. Verfassungsrechtlich ist es nicht
zu beanstanden, dass ein Gewinn aus der Auflösung oder
Veräußerung des Betriebs oder Anteils an einer durch formwechselnde
Umwandlung aus einer Kapitalgesellschaft entstandenen Personengesellschaft
innerhalb von fünf Jahren nach der Umwandlung der Gewerbesteuer
unterliegt.
2. Maßgeblich für die Ermittlung des
Veräußerungsgewinns ist der
Veräußerungszeitpunkt.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BFH/NV 2009 S. 350 Nr. 2 HFR 2009 S. 302 Nr. 3 NJW 2009 S. 499 Nr. 8 WM 2009 S. 93 Nr. 2 ZIP 2008 S. 2408 Nr. 51 LAAAD-00087