Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BAG Urteil v. - 10 AZR 669/07

Gesetze: TVöD § 8 Abs. 5; TVöD § 27 Abs. 1 Buchst. a; TVöD Anhang zu § 9 Abschn. B Abs. 1

Leitsatz

1. Bereitschaftszeiten der Rettungssanitäter im Sinne des Anhangs zu § 9 Abschn. B Abs. 1 TVöD konkretisieren die regelmäßige Arbeitszeit iSd. § 6 TVöD.

2. Liegen solche Bereitschaftszeiten in wechselnden Arbeitsschichten, arbeiten die Arbeitnehmer "ununterbrochen" im Sinne von § 7 Abs. 1 TVöD und haben deshalb Anspruch auf die Wechselschichtzulage.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2008 S. 2233 Nr. 41
DB 2009 S. 121 Nr. 3
BAAAD-00102

In diesem Produkt ist das Dokument enthalten:

SIS Datenbank