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BAG Urteil v. - 10 AZR 770/07

Gesetze: TVöD § 7 Abs. 1; TVöD § 7 Abs. 3; TVöD § 8 Abs. 5; TVöD-BT-K § 45 Abs. 1; TVöD-BT-K § 46; TVöD-BT-K § 48 Abs. 2

Leitsatz

Werden in einer Organisationseinheit wechselnde Arbeitsschichten und zu bestimmten Zeiten ausschließlich Bereitschaftsdienste iSd. § 7 Abs. 3 TVöD geleistet, wird nicht "ununterbrochen" iSd. § 7 Abs. 1 TVöD gearbeitet. Eine Wechselschichtzulage nach § 8 Abs. 5 TVöD wird deshalb nicht ausgelöst.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BB 2008 S. 2794 Nr. 51
DB 2009 S. 184 Nr. 4
LAAAD-00103

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