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BVerwG Urteil v. - 5 C 12.08

Gesetze: BAföG § 27 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Abs. 1 Satz 2; BAföG § 28 Abs. 3

Leitsatz

Bei der Bewilligung von Ausbildungsförderung sind Treuhandabreden anerkennungsfähig, wenn sie zivilrechtlich wirksam zustande gekommen sind. An den Nachweis sind strenge Anforderungen zu stellen.

Fundstelle(n):
TAAAD-00148

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