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BGH Urteil v. - I ZR 160/05

Gesetze: UWG a.F. § 1; UWG § 4 Nr. 2

Leitsatz

Eine an Minderjährige gerichtete Sammelaktion konnte nach § 1 UWG a.F. und jedenfalls bis zum auch nach § 4 Nr. 2 UWG nur wettbewerbswidrig sein, wenn sie in ihrer konkreten Ausgestaltung geeignet war, die Unerfahrenheit von Kindern und Jugendlichen auszunutzen. Daran fehlte es, wenn die Minderjährigen in der Lage waren, die Sammelaktion hinsichtlich wirtschaftlicher Bedeutung, Preiswürdigkeit und finanzieller Belastung hinreichend zu überblicken.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BB 2008 S. 2749 Nr. 51
DB 2009 S. 393 Nr. 8
MAAAD-00159

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